Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Umzugs-, Montage- und Entsorgungsleistungen der Schacht'l Helden e.U. Fassung 2026-09-27.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Umzugs-, Transport-, Montage- und Entsorgungsleistungen der Schacht'l Helden e.U., Inhaber Gregor Glaboniat, Ginzkeyplatz 10/2, 5020 Salzburg (im Folgenden „wir"), gegenüber ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (im Folgenden „Kunde"). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Maßgeblich ist jene Fassung dieser Bedingungen, die bei der Annahme des Angebots gültig war. Die angenommene Fassung wird mit Datum zum Angebot gespeichert und ist oben im Kopf dieser Seite ausgewiesen.
2. Anfrage, Besichtigung und Schätzung
Eine Anfrage über das Online-Formular oder auf anderem Weg ist unverbindlich und noch kein Vertragsabschluss. Auf Basis der Anfrage nehmen wir Kontakt auf und ermitteln den voraussichtlichen Leistungsumfang. Dies geschieht je nach Umfang telefonisch, anhand übermittelter Fotos oder bei einer Besichtigung vor Ort.
Die Schätzung erfasst insbesondere Umzugsgut, Räume, Möbel, Spezialgegenstände, Kartonmengen, Stockwerke, Aufzug und Tragwege an Abhol- und Zieladresse, die Fahrstrecke sowie gewünschte Zusatzleistungen. Die Angaben des Kunden bilden die Grundlage der Kalkulation.
3. Angebot, Preisspanne und Gültigkeit
Unser Angebot weist einen Preis als Spanne mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag aus. Die Spanne bildet die verbleibende Unsicherheit der Schätzung ab, insbesondere bei Aufwand, Tragwegen und Dauer. Innerhalb dieser Spanne wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet; der ausgewiesene Höchstbetrag wird nicht überschritten, solange sich der Leistungsumfang nicht nach Punkt 7 ändert.
Das Angebot wird als PDF bereitgestellt und ist ab Ausstellung 30 Tage gültig, sofern im Angebot kein anderes Datum genannt ist. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das Angebot nicht mehr angenommen oder abgelehnt werden; der persönliche Zugangslink bleibt zur Einsicht in die Unterlagen verfügbar. Der Zugriff endet, wenn die Anfrage abgelehnt oder gelöscht wird, spätestens jedoch 30 Tage nach Abschluss des Umzugs. Nach Ablauf erstellen wir auf Wunsch ein neues Angebot; zwischenzeitlich geänderte Kosten oder Kapazitäten können dabei zu einem abweichenden Preis führen.
Alle Beträge verstehen sich, soweit im Angebot nicht anders angegeben, inklusive Umsatzsteuer.
4. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt. Die Annahme erfolgt über den persönlichen Angebotslink, telefonisch oder in Textform. Bei der Annahme über den Angebotslink sind die Rechnungsadresse anzugeben und diese Bedingungen zu bestätigen. Zeitpunkt der Annahme, Rechnungsadresse und die bestätigte Fassung dieser Bedingungen werden gespeichert.
Lehnt der Kunde ab, kann er dabei einen Grund angeben. Diese Angabe ist freiwillig und dient allein der Verbesserung unserer Angebote.
5. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus dem angenommenen Angebot. Er kann umfassen:
- Be- und Entladen sowie Transport des vereinbarten Umzugsguts,
- Demontage und Montage vereinbarter Möbelstücke,
- Bereitstellung von Umzugskartons und Verpackungsmaterial,
- Transport und ordnungsgemäße Abgabe von Entsorgungsgut an der vereinbarten Stelle,
- Beistellung der erforderlichen Fahrzeuge und Umzugsmitarbeiter,
- weitere im Angebot ausdrücklich ausgewiesene Zusatzleistungen.
Nicht enthalten sind Leistungen, die im Angebot nicht ausgewiesen sind, insbesondere Ein- und Auspacken von Kartons, Elektro-, Sanitär- und Anschlussarbeiten, bauliche Maßnahmen, Küchenmontage über die vereinbarten Möbelarbeiten hinaus sowie Reinigungsarbeiten.
Die Beantragung und Kosten einer Halteverbotszone trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Auf Wunsch übernehmen wir die Organisation gegen gesonderte Verrechnung.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass
- die Angaben zu Umzugsgut, Stockwerken, Aufzug, Tragwegen und Zufahrt vollständig und richtig sind,
- Abhol- und Zieladresse zum vereinbarten Termin zugänglich sind und eine Anfahrt möglich ist,
- Kartons verschlossen, tragfähig gepackt und bei besonderem Inhalt gekennzeichnet sind,
- Geräte fachgerecht abgeklemmt, entleert und transportbereit sind,
- eine Ansprechperson an beiden Adressen anwesend oder erreichbar ist.
Beruhen Mehraufwand oder Verzögerungen auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben oder auf fehlender Mitwirkung, gilt Punkt 7.
7. Änderungen des Leistungsumfangs
Weicht der tatsächliche Leistungsumfang wesentlich von den angegebenen oder geschätzten Informationen ab, etwa durch zusätzliches Umzugsgut, längere Tragwege, fehlende Zufahrt, nicht nutzbaren Aufzug oder zusätzlich beauftragte Leistungen, wird der Mehraufwand nach dem im Angebot ausgewiesenen Stundensatz zuzüglich allfälliger Materialkosten verrechnet. In diesem Fall kann der ausgewiesene Höchstbetrag überschritten werden.
Wir weisen den Kunden auf einen erkennbaren Mehraufwand vor Ort hin, sobald er feststeht, und dokumentieren ihn. Reduziert sich der Umfang gegenüber der Schätzung, wird entsprechend weniger verrechnet; der Mindestbetrag der Preisspanne bleibt davon unberührt.
8. Termin, Verschiebung und Stornierung
Der Umzugstermin wird nach Annahme des Angebots vereinbart. Angegebene Startzeiten sind Richtwerte; Verzögerungen durch Verkehr, Witterung oder vorangehende Einsätze bleiben vorbehalten. Wir informieren den Kunden unverzüglich über erhebliche Abweichungen.
Verschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich und bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Bei einer Stornierung ab 7 Tagen vor dem Termin verrechnen wir 25 Prozent, ab 48 Stunden vor dem Termin 50 Prozent des Mindestbetrags der vereinbarten Preisspanne als Ausfallsentschädigung. Weist der Kunde nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, wird entsprechend weniger verrechnet.
Kann der Umzug aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden, entfällt jede Ausfallsentschädigung und bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
9. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, etwa über den Angebotslink, das Telefon oder per E-Mail, steht dem Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zu. Der Rücktritt ist an keine Form gebunden; eine Mitteilung in Textform an die im Impressum genannten Kontaktdaten genügt.
Soll die Leistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist erbracht werden, ist dafür ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers erforderlich. Wird die Leistung auf dieses Verlangen hin vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht. Tritt der Verbraucher nach Beginn der Leistung zurück, ist der bis dahin erbrachte anteilige Wert zu ersetzen.
10. Durchführung und Abschlussdokumentation
Zum Abschluss des Umzugs wird die Übergabe dokumentiert. Erfasst werden die übernehmende Person, allfällige Beanstandungen, ergänzende Fotos und grundsätzlich eine Unterschrift. Wird die Unterschrift vom Kunden abgelehnt oder kann sie nicht eingeholt werden, wird stattdessen der Grund dokumentiert. Der Abschlussvermerk ohne Unterschrift ist keine unterschriebene Kundenbestätigung. Ein Foto ersetzt keine unterschriebene Erklärung.
Offensichtliche Schäden und Fehlmengen sind nach Möglichkeit sofort bei der Übergabe zu beanstanden und in die Abschlussdokumentation aufzunehmen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind uns unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, in Textform anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bleiben davon unberührt.
11. Vorschäden und Fotodokumentation
Zur Nachvollziehbarkeit dokumentieren wir Umzugsgut und erkennbare Vorschäden mit Fotos. Die Dokumentation dient dem Nachweis des Zustands bei Übernahme und der Abgrenzung von Vorschäden. Der Kunde kann der Anfertigung einzelner Aufnahmen widersprechen; in diesem Fall vermerken wir, dass für den betroffenen Gegenstand kein Zustandsnachweis vorliegt.
12. Vom Transport ausgeschlossene Güter
Nicht befördert werden Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, persönliche Dokumente und Datenträger mit unersetzbaren Daten sowie Waffen, Suchtmittel, explosive, leicht entzündliche, radioaktive, ätzende oder sonst gefährliche Stoffe. Ebenfalls ausgenommen sind lebende Tiere und verderbliche Lebensmittel. Pflanzen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und ohne Haftung für Pflanzenschäden transportiert.
Befinden sich solche Gegenstände ohne unser Wissen im Umzugsgut, haften wir für deren Verlust oder Beschädigung nicht. Der Kunde hat diese Gegenstände selbst zu befördern.
13. Haftung
Wir haften für Schäden am Umzugsgut, die wir oder unsere Leute schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden und nicht gegenüber Verbrauchern, soweit das Konsumentenschutzgesetz dem entgegensteht.
Wir haften nicht für Schäden an Gegenständen, die der Kunde selbst gepackt hat, soweit die Ursache in der Verpackung liegt, für Schäden an Gütern nach Punkt 12, für unvermeidbare Schäden bei bauartbedingt schwierigen Trag- und Stellwegen, auf die wir vor Ort hingewiesen haben, sowie für Schäden, die auf unrichtigen Angaben des Kunden beruhen.
Ansprüche sind entsprechend Punkt 10 anzuzeigen. Für den Nachweis des Zustands bei Übernahme ist die Abschlussdokumentation maßgeblich.
14. Zahlung
Die Rechnung wird nach Durchführung des Umzugs an die bei der Annahme angegebene Rechnungsadresse gelegt und ist, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Grundlage der Abrechnung sind die vereinbarte Preisspanne, der tatsächliche Aufwand und allfälliger Mehraufwand nach Punkt 7.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
15. Datenschutz
Welche personenbezogenen Daten wir zu welchen Zwecken verarbeiten, wie lange wir sie speichern und welche Rechte dem Kunden zustehen, ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben. Fotos abgeschlossener Umzüge werden 180 Tage nach Abschluss gelöscht, Angebots- und Abschluss-PDFs nach einem Kalenderjahr; gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzbestimmungen jenes Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Salzburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; ein bei Vertragsabschluss gegebener Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt erhalten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Für bereits angenommene Angebote gilt die zum Zeitpunkt der Annahme gespeicherte Fassung weiter.